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Eichmann & Grunden — Ingenieurbüro für Gebäudetechnik

Leistung

Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für Unternehmen

Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 erfasst Energieeinsatz und Energieverbrauch systematisch, macht Energieflüsse transparent und bewertet Einsparmaßnahmen technisch und wirtschaftlich. Verpflichtete Unternehmen müssen das Audit grundsätzlich innerhalb von vier Jahren wiederholen, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

  • Unternehmen & Gewerbe
  • Kommunen & Öffentliche Träger

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Was ein Energieaudit ist

Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.

Ansatzpunkte sind insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und -anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten.

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Ist Ihr Unternehmen auditpflichtig?

Die Pflicht ergibt sich aus dem Energiedienstleistungsgesetz und hängt nicht allein von einer pauschalen Größenbezeichnung ab. Unternehmensstatus, Konzernverbund, Gesamtendenergieverbrauch und bestehende Energie- oder Umweltmanagementsysteme können die Einordnung verändern. Wir prüfen den konkreten Fall anhand der aktuellen BAFA-Merkblätter; eine verbindliche Rechtsberatung ersetzt diese technische Einordnung nicht.

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Warum der Anlass fast immer von außen kommt

Kaum ein Unternehmen kauft ein Energieaudit aus Interesse. Der Anlass ist konkret: eine gesetzliche Pflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz, eine Bankanfrage zur Immobilienfinanzierung, ein Kunde, der CO₂-Daten für seine Lieferkette verlangt, oder ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001, das ohnehin ansteht.

Deshalb ordnen wir Ihren Fall zuerst ein. Die Empfehlung kommt danach — und manchmal lautet sie, dass ein Audit für Sie gar nicht das richtige Instrument ist.

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Ablauf und Dauer

  1. 01

    Erster Kontakt

    Unser Energieauditor klärt mit Ihnen die Rahmenbedingungen der Beratung.

  2. 02

    Auftakt-Besprechung

    Gemeinsam erörtern wir die nächsten Schritte: welche Daten wir von Ihnen brauchen und wie wir messen und das Audit durchführen.

  3. 03

    Datenerfassung

    Unser Energieauditor erfasst die Informationen und Daten Ihrer energieverbrauchenden Systeme, Prozesse und Einrichtungen.

  4. 04

    Außeneinsatz

    Danach begeht er Ihre Objekte, um zusätzliche Daten zu ermitteln. Er betrachtet dabei auch, wie sich das Nutzerverhalten Ihrer Mitarbeiter auf den Energieverbrauch auswirkt.

  5. 05

    Analyse

    Unser Energieauditor stellt die Ist-Situation übersichtlich dar und zeigt Ihnen, wo und wie Sie die Energieeffizienz Ihres Unternehmens verbessern können.

  6. 06

    Berichtswesen

    Im Abschlussbericht fasst unser Experte alle Ergebnisse zusammen und erläutert, wie Sie Ihre Energieeffizienz steigern und was Sie dadurch einsparen können.

  7. 07

    Abschluss-Besprechung

    Unser Energieauditor präsentiert Ihnen die Ergebnisse, beantwortet Ihre Rückfragen und übergibt Ihnen den Bericht.

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Kosten und Förderung

Sie erhalten einen Abschlussbericht, der Ihren Energieverbrauch systematisch abbildet, die wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen benennt und bewertet. Er dient zugleich als Nachweis gegenüber Banken, Kunden und Fördermittelgebern.

Für gesetzlich verpflichtende Energieaudits von Nicht-KMU besteht grundsätzlich keine Förderung. Unter bestimmten Voraussetzungen können kleinere oder nicht verpflichtete Unternehmen Förderprogramme für Energieberatung nutzen. Wir prüfen die Antragsfähigkeit vor der Beauftragung.

Förderbedingungen ändern sich. Maßgeblich sind Richtlinie, Merkblatt und Produktbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung. Angaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 30. August 2026 fachlich geprüft und ersetzen keine Förderzusage. Welche Programme in Frage kommen, steht auf der Fördermittel-Seite.

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Häufige Fragen

Ab wann ist ein Energieaudit für mein Unternehmen Pflicht?

Die Pflicht nach dem Energiedienstleistungsgesetz trifft Unternehmen, die nicht als kleines oder mittleres Unternehmen im Sinne der EU-Definition gelten. Ob Ihr Betrieb darunter fällt, hängt an Mitarbeiterzahl, Umsatz und Bilanzsumme — auch verbundene Unternehmen zählen mit. Wir ordnen Ihren Fall im ersten Gespräch anhand der aktuellen BAFA-Merkblätter ein, bevor irgendetwas beauftragt wird.

Was ist der Unterschied zum Energiemanagementsystem nach ISO 50001?

Das Energieaudit ist eine Bestandsaufnahme zu einem Zeitpunkt, die grundsätzlich alle vier Jahre wiederholt werden muss. Ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 ist ein dauerhafter Prozess mit Zertifizierung. Beide können die gesetzliche Pflicht erfüllen; welcher Weg für Sie günstiger ist, hängt von der Größe Ihres Energieverbrauchs und davon ab, ob Sie ohnehin zertifiziert sind.

Welche Daten müssen wir bereitstellen?

Verbrauchsabrechnungen der letzten Jahre für Strom, Wärme und Kraftstoffe, eine Übersicht der Gebäude und Anlagen sowie Ansprechpartner für die Begehung. Was genau gebraucht wird, klären wir in der Auftakt-Besprechung — Sie bekommen eine Liste, keine offene Frage.

Wie lange dauert ein Energieaudit?

Das hängt an Anzahl und Größe Ihrer Standorte. Die Dauer nennen wir verbindlich nach dem ersten Kontakt, wenn der Umfang feststeht.

Sprechen wir über Ihr Gebäude.

Nennen Sie Anlass, Standorte, ungefähren Energieverbrauch und Frist. Wir klären, welcher Nachweis erforderlich ist und ob ein Energieaudit das richtige Instrument ist.