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Eichmann & Grunden — Ingenieurbüro für Gebäudetechnik

Leistung

Energieausweis erstellen lassen

Sie verkaufen, vermieten oder verpachten ein Gebäude? Wir prüfen, welcher Energieausweis zulässig ist, erfassen die notwendigen Daten und stellen den registrierten Ausweis aus. Möglich sind Verbrauchs- und Bedarfsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude.

  • Privat- und Endkunden
  • Unternehmen & Gewerbe

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Zwei Arten, ein Dokument

Es gibt zwei Arten des Energieausweises: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf vergangenen Verbrauchsdaten und wird stark vom Verhalten der Bewohner beeinflusst. Der Bedarfsausweis bewertet Gebäudehülle und Anlagentechnik rechnerisch.

Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger über die bauliche Qualität; der Verbrauchsausweis ist stärker nutzerabhängig. Welche Variante zulässig und sinnvoll ist, hängt unter anderem von Gebäudeart, Baujahr und Anlass ab.

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Wer braucht das — und ab wann?

Wenn Sie verkaufen, vermieten oder verpachten, müssen Sie den Ausweis vorlegen. Der Zeitpunkt ist spätestens die Besichtigung, praktisch also bevor das Objekt inseriert wird.

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Sagen, was ist

Ein Energieausweis ist kein Gutachten und keine Sanierungsplanung. Er sagt, wo das Gebäude steht. Was daraus folgt, klärt der individuelle Sanierungsfahrplan.

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Ablauf und Dauer

  1. 01

    Ausweisart klären

    Verbrauchs- oder Bedarfsausweis. Was zulässig ist, hängt an Gebäudeart, Baujahr und Anlass — was sinnvoll ist, meist am Verwendungszweck.

  2. 02

    Gebäudedaten erfassen

    Für den Bedarfsausweis eine technische Analyse aller Gebäudedaten, für den Verbrauchsausweis die Abrechnungen der zurückliegenden Jahre.

  3. 03

    Berechnen

    Für den Bedarfsausweis berechnen wir anhand der Gebäudedaten den Energiebedarf — unabhängig vom Nutzerverhalten.

  4. 04

    Ausweis ausstellen

    Sie erhalten den registrierten Energieausweis mit den Modernisierungsempfehlungen nach dem Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG.

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Kosten und Förderung

Sie erhalten einen registrierten Energieausweis, den Sie bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung vorlegen können, mit den gesetzlich vorgeschriebenen Modernisierungsempfehlungen. Beim Bedarfsausweis zusätzlich eine belastbare Aussage darüber, wo das Gebäude energetisch tatsächlich steht.

Wollen Sie diese Empfehlungen umsetzen, kommen dafür Fördermittel in Betracht. Welche Programme in Frage kommen, steht auf der Fördermittel-Seite. Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich sind Richtlinie, Merkblatt und Produktbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung.

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Häufige Fragen

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis — was ist der Unterschied?

Der Verbrauchsausweis basiert auf vergangenen Verbrauchsdaten und wird stark vom Verhalten der Bewohner beeinflusst. Der Bedarfsausweis bewertet Gebäudehülle und Anlagentechnik rechnerisch und ist damit unabhängig vom Nutzerverhalten. Welche Variante zulässig und sinnvoll ist, hängt unter anderem von Gebäudeart, Baujahr und Anlass ab.

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung ist er vorzulegen. Wenn Sie nur für sich selbst wissen wollen, wo Ihr Gebäude steht, sind Sie mit dem Bedarfsausweis oder einem Sanierungsfahrplan besser bedient.

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Für den Bedarfsausweis Grundrisse, Angaben zu Bauteilen und Baujahren sowie Informationen zur Heizung. Für den Verbrauchsausweis die Abrechnungen der letzten Jahre. Was genau fehlt, sagen wir Ihnen nach dem ersten Blick auf die Unterlagen.

Gilt der Ausweis auch für Nichtwohngebäude?

Ja, dort wird nach DIN V 18599 bilanziert. Für Nichtwohngebäude ist die Energieberatung nach derselben Norm meist der sinnvollere Einstieg, weil sie über den Ausweis hinausgeht.

Sprechen wir über Ihr Gebäude.

Passt diese Leistung zu Ihrem Vorhaben? Nennen Sie uns Gebäudeart, Baujahr, geplante Maßnahme und vorhandene Unterlagen. Fachbegriffe brauchen Sie nicht — wir ordnen Ihr Anliegen ein.