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Eichmann & Grunden — Ingenieurbüro für Gebäudetechnik

Energieberatung und Sanierung für Ihr Zuhause

Wir rechnen aus, was Ihr Haus braucht, und sagen Ihnen, in welcher Reihenfolge es sich lohnt. Den Förderantrag stellen wir für Sie — vom Sanierungsfahrplan über den Energieausweis bis zur Heizungserneuerung.

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Womit fangen Sie an?

Mit der Reihenfolge, nicht mit dem Angebot. Es gibt viele gute Maßnahmen an einem Haus, aber sie wirken aufeinander: Wenn Sie die Heizung vor der Dämmung tauschen, legen Sie sie auf eine Last aus, die es danach nicht mehr gibt — und zahlen zweimal.

Deshalb steht am Anfang die Bestandsaufnahme. Sie kostet einen Termin und ersetzt das Raten.

02

Für welche Häuser wir arbeiten

Einfamilienhäuser

Doppel- und Reihenhäuser

Mehrfamilienhäuser

Altbauten und Bestand

Neubauten

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Welche Förderung kommt für Ihr Vorhaben infrage?

Für einen individuellen Sanierungsfahrplan fördert das BAFA derzeit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis maximal 650 Euro. Für Heizung, Gebäudehülle und weitere Einzelmaßnahmen gelten eigene Programme und Antragswege.

Entscheidend ist der korrekte Vorhabenbeginn. Bei der KfW-Heizungsförderung muss vor dem Antrag in der Regel ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Fördervorbehalt vorliegen; die Arbeiten dürfen erst nach Antragstellung beginnen. Wir prüfen die für Ihr Vorhaben geltende Reihenfolge, bevor Sie sich vertraglich binden.

05

Ablauf und Dauer

  1. 01

    Sie schildern Ihr Anliegen

    Per Formular oder Telefon. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen wir brauchen — als Liste, nicht als offene Frage.

  2. 02

    Ortstermin und Aufnahme

    Wir nehmen Ihr Gebäude auf. Für Untersuchungen stehen Drohnen, Wärmebildkameras, Endoskopie und Luftdichtheitstests zur Verfügung.

  3. 03

    Berechnung und Empfehlung

    Sie bekommen die Zahlen und die Reihenfolge — und die Auskunft, welche Förderung dazu passt.

  4. 04

    Förderweg klären, dann Vertrag

    Wir prüfen den zulässigen Vorhabenbeginn für Ihr Programm. Auf Wunsch begleiten wir auch die Umsetzung und prüfen die Handwerkerrechnungen.

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Häufige Fragen

Muss ich alle Schritte eines Sanierungsfahrplans umsetzen?

Nein. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist eine Empfehlung, keine Verpflichtung. Sie können Maßnahmen einzeln, in anderer zeitlicher Taktung oder gar nicht umsetzen. Wenn sich Nutzung, Budget oder Technik ändern, sollte die Reihenfolge vor der nächsten Maßnahme neu geprüft werden.

Warum lohnt sich die Reihenfolge?

Weil Maßnahmen aufeinander wirken. Wenn Sie die Heizung vor der Dämmung tauschen, legen Sie sie auf eine Last aus, die es nach der Dämmung nicht mehr gibt — und zahlen zweimal.

Bekomme ich für die Umsetzung zusätzlich Förderung?

Für die einzelnen Maßnahmen greifen eigene Programme. Welche das sind und was sie voraussetzen, steht auf der Fördermittel-Seite. Den Antrag stellen wir für Sie.

Gilt der Sanierungsfahrplan auch für Nichtwohngebäude?

Für Nichtwohngebäude gibt es ein eigenes Verfahren: die Energieberatung nach DIN V 18599. Sie führt ebenfalls zu einem Sanierungsfahrplan, rechnet aber nach anderer Norm und wird anders gefördert.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis — was ist der Unterschied?

Der Verbrauchsausweis basiert auf vergangenen Verbrauchsdaten und wird stark vom Verhalten der Bewohner beeinflusst. Der Bedarfsausweis bewertet Gebäudehülle und Anlagentechnik rechnerisch. Welche Variante zulässig und sinnvoll ist, hängt unter anderem von Gebäudeart, Baujahr und Anlass ab.

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung ist er vorzulegen. Wenn Sie nur für sich selbst wissen wollen, wo Ihr Gebäude steht, sind Sie mit dem Bedarfsausweis oder einem Sanierungsfahrplan besser bedient.

Passt diese Leistung zu Ihrem Vorhaben?

Nennen Sie Gebäudeart, Baujahr, geplante Maßnahme und vorhandene Unterlagen. Fachbegriffe brauchen Sie nicht — wir ordnen Ihr Anliegen ein.