Leistung
Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599
Die Energieberatung nach DIN V 18599 bilanziert Gebäudehülle und technische Systeme eines Nichtwohngebäudes gemeinsam. Sie zeigt, wie eine Liegenschaft schrittweise oder in einem Zug energetisch verbessert werden kann und liefert eine nachvollziehbare Grundlage für Investitions- und Förderentscheidungen.
- Kommunen & Öffentliche Träger
- Unternehmen & Gewerbe
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Was diese Beratung leistet
Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie Ihr Nichtwohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann — das ist der Sanierungsfahrplan. Oder es zeigt, wie Sie durch eine umfassende Sanierung den Standard eines geförderten Effizienzgebäudes erreichen — die Sanierung in einem Zug.
Beides ist eine Rechnung nach DIN V 18599, nicht eine Einschätzung. Die Norm bilanziert das Gebäude über alle Teilsysteme: Hülle, Wärmeerzeugung, Verteilung, Lüftung, Beleuchtung. Erst diese Gesamtsicht zeigt, welche Maßnahme wirklich etwas bringt und welche nur teuer ist.
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Wer braucht das — und ab wann?
Kommunen mit Schulen, Kindertagesstätten, Bauhöfen, Feuerwehrhäusern oder Dorfgemeinschaftshäusern. Unternehmen mit Verwaltungs-, Produktions- oder Lagergebäuden.
Der Anlass ist fast immer ein Förderantrag. Für bestimmte Förderwege ist ein förderfähiges Sanierungskonzept oder eine technische Bestätigung erforderlich. Manchmal ist es auch eine Investitionsentscheidung, die Sie gegenüber dem Rat, dem Aufsichtsrat oder der Bank begründen müssen.
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Gebäude sind Gleichgewichte
Eine ausbalancierte Technik ist die Grundlage für ein optimales Funktionieren. Dämmen, Anlagentechnik, Austausch — alles richtig und wichtig, aber nur in aufeinander abgestimmter Form. Genau deshalb steht am Anfang die Bilanzierung und nicht die Maßnahmenliste.
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Ablauf und Dauer
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Gebäude- und Verbrauchsdaten erfassen
Wir sammeln Bestandspläne, Verbrauchsabrechnungen und Anlagendokumentation. Was fehlt, nehmen wir vor Ort auf.
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Begehung und Aufnahme
Aufnahme der Gebäudehülle und der technischen Anlagen. Für Gebäudeuntersuchungen stehen Drohnen, Wärmebildkameras, Endoskopie und Luftdichtheitstests zur Verfügung.
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Bilanzierung nach DIN V 18599
Berechnung des Ist-Zustands über alle Teilbilanzen — Hülle, Wärmeerzeugung, Verteilung, Lüftung, Beleuchtung.
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Maßnahmen und Varianten
Wir rechnen die Varianten durch: Sanierungsfahrplan in abgestimmten Schritten oder Sanierung in einem Zug zum geförderten Effizienzgebäude.
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Konzept und Förderantrag
Sie erhalten das förderfähige Sanierungskonzept. Den Antrag stellen wir für Sie.
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Kosten und Förderung
Sie erhalten ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept nach DIN V 18599. Die BAFA-Energieberatung für Nichtwohngebäude bezuschusst das Beratungshonorar anteilig, gestaffelt nach Nettogrundfläche.
Die Förderbedingungen der BAFA-Energieberatung für Nichtwohngebäude sind veränderlich. Deshalb nennen wir Fördersatz und Höchstbetrag nur mit Stand-Datum und direkter Primärquelle auf der Fördermittel-Seite. Angaben auf dieser Seite wurden zuletzt am 30. August 2026 fachlich geprüft und ersetzen keine Förderzusage. Den Antrag stellen wir für Sie.
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Ein Projekt dazu
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Häufige Fragen
Sanierungsfahrplan oder Sanierung in einem Zug — was ist der Unterschied?
Der Sanierungsfahrplan zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann. Die Sanierung in einem Zug erreicht den Standard eines geförderten Effizienzgebäudes in einer Maßnahme. Welcher Weg zu Ihnen passt, hängt an Ihrem Haushalt und daran, ob das Gebäude im Betrieb bleibt.
Wird auch eine Neubauberatung gefördert?
Für bestimmte Konstellationen kommen eigene Förderwege in Frage. Aktuelle Fördersätze und Höchstbeträge nennen wir mit Stand-Datum auf der Fördermittel-Seite.
Können wir während der Sanierung weiterarbeiten?
In der Regel ja. Sanierung im laufenden Betrieb ist bei öffentlichen Liegenschaften der Normalfall — Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäude können selten leergezogen werden. Wir schneiden die Bauabschnitte so, dass Ihr Betrieb weiterläuft.
Stellen Sie den Förderantrag selbst?
Ja. Wir stellen den Antrag, führen die erforderlichen Berechnungen und Nachweise und begleiten das Verfahren.
Sprechen wir über Ihr Gebäude.
Senden Sie uns Liegenschaft, Verfahrensart, Leistungsbild und Frist. Wir prüfen Eignung und Kapazität und melden zurück, ob wir uns beteiligen.

