Fördermittel für Sanierung und Gebäudetechnik
Förderprogramme unterscheiden sich nach Antragsteller, Gebäudeart und Maßnahme. Wir prüfen, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt, welche technischen Unterlagen nötig sind und wann Vertrag, Antrag und Baubeginn zulässig sind. Maßgeblich sind immer die Bedingungen am Tag der Antragstellung.
01
Der Vorhabenbeginn ist programmspezifisch
Ein verfrühter Vertragsabschluss oder Baustart kann eine Förderung ausschließen. Umgekehrt verlangt die KfW-Heizungsförderung vor Antragstellung in der Regel bereits einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung zur Förderzusage. Deshalb gilt nicht pauschal „Antrag vor Auftrag“, sondern: erst Förderweg und Vertragsform klären, dann förderkonform handeln.
02
Programme, die wir regelmäßig bearbeiten
Fördersätze und Höchstbeträge stehen hier absichtlich nicht. Sie ändern sich mehrmals im Jahr, und eine Zahl, die auf einer Website veraltet, wird trotzdem geglaubt. Was für Ihr Vorhaben gilt, rechnen wir aus, bevor der Antrag gestellt wird.
KfW-Heizungsförderung
KfW, für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen
Zuschuss zum Einbau einer klimafreundlichen Heizung. Je nach Antragsteller und Gebäudeart gelten unterschiedliche KfW-Produkte mit eigenen Bedingungen. Nach den aktuell gültigen Richtlinien gehören eine raumweise Heizlastberechnung beziehungsweise ein gleichwertiger technischer Nachweis und der hydraulische Abgleich regelmäßig zu den Anforderungen.
Voraussetzungen
Technischer Nachweis der Heizlast, Programm- und Antragstellerabhängig
Vor Antragstellung liegt in der Regel bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur Förderzusage vor
Der zulässige Vorhabenbeginn hängt vom gewählten Programm ab. Wir prüfen die Reihenfolge, bevor Sie einen Vertrag schließen.
Privat- und Endkunden
Unternehmen & Gewerbe
Kommunen & Öffentliche Träger
BAFA-Energieberatung für Wohngebäude (iSFP)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Zuschuss zur Energieberatung für Wohngebäude. Ergebnis ist der individuelle Sanierungsfahrplan, der die Sanierungsschritte in eine begründete Reihenfolge bringt und Grundlage für spätere Förderanträge ist.
Voraussetzungen
Wohngebäude im Bestand
Beratung durch eine zugelassene Energieeffizienz-Expertin oder einen zugelassenen Experten
Wir erstellen Ihren Sanierungsfahrplan und stellen den Antrag. Die aktuelle Förderhöhe nennen wir im Beratungsgespräch — sie ändert sich häufiger, als eine Website sie nachhalten kann.
Privat- und Endkunden
BAFA-Energieberatung für Nichtwohngebäude
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Zuschuss zur Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Gefördert wird ein energetisches Sanierungskonzept — als Sanierungsfahrplan über mehrere Jahre oder als Sanierung in einem Zug auf BEG-Effizienzgebäudestandard. Auch die Neubauberatung ist förderfähig, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat.
Voraussetzungen
Nichtwohngebäude, bei Neubauberatung mit dem Ziel eines bundesgeförderten Effizienzhauses
Bilanzierung nach DIN V 18599
Die Förderhöhe hängt an der Nettogrundfläche des Gebäudes. Welche Stufe für Ihre Liegenschaft gilt, rechnen wir aus, bevor der Antrag gestellt wird.
Kommunen & Öffentliche Träger
Unternehmen & Gewerbe
Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Für viele Unternehmen besteht nach § 8a EDL-G eine Pflicht zur regelmäßigen Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1; für bestimmte Unternehmensgrößen und Systeme gelten Ausnahmen oder alternative Nachweiswege. Unabhängig von der Pflicht kann ein Zuschuss zum Energieaudit möglich sein.
Voraussetzungen
Audit nach den Anforderungen der DIN EN 16247-1
Durchführung durch eine gelistete Energieauditorin oder einen gelisteten Energieauditor
Wir prüfen zunächst, ob und in welcher Form eine Pflicht besteht, und klären mögliche Beratungshilfen getrennt davon. Die Förderhöhe hängt an Ihren jährlichen Energiekosten — das klären wir im ersten Gespräch, bevor etwas beauftragt wird.
Unternehmen & Gewerbe
Kommunen & Öffentliche Träger
Kommunalrichtlinie (Stand: 30. August 2026)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen und kommunalen Einrichtungen. Sie kommt in unseren ESG-Checks regelmäßig als Fördermöglichkeit vor.
Welche Module für Ihre Liegenschaft in Frage kommen und ob sich Ressortname oder Programmbedingungen zwischenzeitlich geändert haben, ordnen wir im Rahmen der Beratung ein.
Kommunen & Öffentliche Träger
04
Wie weit unsere Begleitung reicht
- Beratung
- Wir ordnen Ihr Vorhaben ein und sagen, welches Programm passt — oder dass keines passt.
- Antragstellung
- Wir stellen den Antrag und erstellen die technischen Nachweise, die dafür verlangt werden.
- Verwendungsnachweis
- Nach der Maßnahme stellen wir die Unterlagen zusammen, mit denen der Zuschuss ausgezahlt wird.
Fördervoraussetzungen und Programme ändern sich. Maßgeblich sind die Bedingungen der jeweiligen Förderstelle am Tag der Antragstellung. Zuletzt fachlich geprüft: 30. August 2026.
Sprechen wir über Ihr Gebäude.
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Wir sagen Ihnen, welches Programm in Frage kommt, was es voraussetzt und mit welchem Zuschuss Sie nach heutigem Stand rechnen können.
