Ingenieurbüro für kommunale Liegenschaften
Wenn Sie für eine Kommune bauen oder sanieren, kennen Sie die Nebenbedingungen: Vergaberecht, feste Haushalte, ein Gebäude, das während der Arbeiten weiterlaufen muss. Wir planen und begleiten die Gebäudetechnik öffentlicher Liegenschaften in Niedersachsen — von der Kita bis zum Feuerwehrhaus.
01
Erfahrung mit Schulen, Kitas, Feuerwehren und Bauhöfen
Eine Kita im laufenden Betrieb, ein Feuerwehrhaus am neuen Wärmenetz oder ein Bauhof mit Photovoltaik: Jede Gebäudeklasse hat eigene Betriebs-, Sicherheits- und Vergabeanforderungen. Wir übersetzen diese Anforderungen in Bauabschnitte, Berechnungen und Unterlagen, die Verwaltung, Förderstelle und ausführende Betriebe verwenden können.
02
Einrichtungen, die wir planen und sanieren
Rathäuser und Verwaltungsgebäude
Schulen und Hochschulen
Kindertagesstätten
Feuerwehren und Rettungswachen
Sportstätten und Bäder
Bauhöfe und Werkstätten
Kultur- und Gemeindehäuser
03
Referenzen aus öffentlicher Hand
04
Eignung und Nachweise
Für Ihre Eignungsprüfung finden Sie hier die wichtigsten Angaben. Was Sie darüber hinaus brauchen, reichen wir auf Anforderung nach.
- Rechtsform
- Eichmann & Grunden GmbH
- Handelsregister
- HRB 210183, Amtsgericht Hildesheim
05
So kommen wir ins Verfahren
Für VgV- und UVgO-Verfahren senden Sie uns die Ausschreibungsunterlagen — über das Formular oder direkt an info@eichmann-grunden.de. Wir prüfen Fristen und Eignungskriterien und melden zurück, ob wir uns beteiligen.
Für Direktaufträge unterhalb der Schwellenwerte genügt ein Anruf unter 05068 5769873. Wir sagen Ihnen dann, welche Unterlagen wir für ein Angebot brauchen.
06
Häufige Fragen von Verwaltungen
Welche Unterlagen benötigen Sie für eine erste Prüfung?
Für eine erste Einordnung genügen Gebäudeart, Standort, geplante Maßnahme, gewünschter Zeitrahmen und vorhandene Bestandsunterlagen. Bei einem Vergabeverfahren senden Sie zusätzlich Verfahrensart, Frist und Ausschreibungsunterlagen. Fehlende Pläne sind kein Ausschlussgrund; wir klären, was vor Ort aufgenommen werden muss.
Sanierungsfahrplan oder Sanierung in einem Zug — was ist der Unterschied?
Der Sanierungsfahrplan zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann. Die Sanierung in einem Zug erreicht den Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes in einer Maßnahme. Welcher Weg zu Ihrem Vorhaben passt, hängt an Ihrem Haushalt und daran, ob das Gebäude im Betrieb bleibt.
Wird auch eine Neubauberatung gefördert?
Ja, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat. Der Fördersatz ist derselbe: 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 4.000 Euro.
Können wir während der Sanierung weiterarbeiten?
In der Regel ja. Sanierung im laufenden Betrieb ist bei öffentlichen Liegenschaften der Normalfall — Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäude können selten leergezogen werden. Wir schneiden die Bauabschnitte so, dass Ihr Betrieb weiterläuft.
Stellen Sie den Förderantrag selbst?
Ja. Wir stellen den Antrag, führen die erforderlichen Berechnungen und Nachweise und begleiten das Verfahren.
Wann muss die Baubegleitung spätestens beauftragt werden?
Der zulässige Vorhabenbeginn hängt vom Förderprogramm ab. Bei der KfW-Heizungsförderung muss vor dem Antrag in der Regel bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit Fördervorbehalt vorliegen; Arbeiten vor Ort dürfen erst nach der Antragstellung beginnen. Andere Programme haben abweichende Regeln — wir prüfen die Reihenfolge, bevor Sie einen Vertrag schließen.
Ersetzt die Baubegleitung die Bauleitung des Handwerksbetriebs?
Nein. Die Baubegleitung ist die energetische und administrative Seite: Nachweise, Förderung, Kontrolle gegen die Planung. Die handwerkliche Ausführung verantwortet der ausführende Betrieb.
Passt diese Leistung zu Ihrem Vorhaben?
Senden Sie uns Liegenschaft, Verfahrensart, Leistungsbild und Frist. Wir prüfen Eignung und Kapazität und melden zurück, ob wir uns beteiligen.





