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Eichmann & Grunden — Ingenieurbüro für Gebäudetechnik

Leistung

Energetische Baubegleitung für Sanierungen

Bei einer geförderten Sanierung müssen Planung, Ausführung und Nachweise zusammenpassen. Wir begleiten Ihr Vorhaben fachlich, prüfen förderrelevante Unterlagen und dokumentieren die Umsetzung — für Wohngebäude, Unternehmen und öffentliche Liegenschaften.

  • Kommunen & Öffentliche Träger
  • Unternehmen & Gewerbe
  • Privat- und Endkunden

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Die andere Hälfte einer Sanierung

Neben der handwerklichen Seite einer Gebäudesanierung gibt es die administrative Seite. Wir übernehmen sie und betreuen Sie in allen Fragen, die während der Sanierungsphase auftreten.

Von der Beantragung der Fördergelder über die erforderlichen Berechnungen und Nachweise bis hin zur Rechnungsprüfung und zu Vor-Ort-Terminen während der Sanierung sind wir an Ihrer Seite.

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Wer braucht das — und ab wann?

Wenn Sie eine geförderte Sanierung durchführen, verlangen die meisten Programme die fachliche Begleitung ohnehin — ohne sie gibt es keinen Zuschuss.

Auch wenn Sie ein Gebäude sanieren, das im Betrieb bleibt, lohnt sich die Begleitung. Bei Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäuden ist das der Normalfall — dort entscheidet die Bauablaufplanung, ob die Einrichtung während der Maßnahme arbeitsfähig bleibt.

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Förderung vor Vertragsbindung prüfen

Förderprogramme definieren den Vorhabenbeginn unterschiedlich. Bei der KfW-Heizungsförderung gehört ein Vertrag mit Fördervorbehalt in der Regel bereits zum Antrag; die Arbeiten vor Ort dürfen noch nicht begonnen haben. Bei anderen Programmen können strengere Regeln gelten. Wir klären den Ablauf programmspezifisch, bevor Sie verbindliche Schritte auslösen.

04

Ablauf und Dauer

  1. 01

    Förderweg und Vorhabenbeginn klären

    Je nach Programm ist unterschiedlich geregelt, was vor dem Antrag geschehen darf. Wir prüfen das vorab, bevor Sie sich vertraglich binden.

  2. 02

    Berechnungen und Nachweise erstellen

    Alles, was das Förderprogramm und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangen — von der Bilanzierung bis zum Nachweis der erreichten Werte.

  3. 03

    Ausführung begleiten

    Vor-Ort-Termine während der Sanierung. Wir prüfen, ob das ausgeführt wird, was geplant und beantragt wurde.

  4. 04

    Rechnungen prüfen

    Abgleich der Handwerkerrechnungen gegen Leistungsverzeichnis und Förderbescheid — die Stelle, an der bei Förderprojekten häufig Fehler auftreten.

  5. 05

    Verwendungsnachweis führen

    Zusammenstellung und Einreichung der Unterlagen, mit denen der Zuschuss ausgezahlt wird.

05

Kosten und Förderung

Sie bauen, wir führen die Akte: von der Beantragung der Fördergelder über die erforderlichen Berechnungen und Nachweise bis hin zur Rechnungsprüfung und zu Vor-Ort-Terminen während der Sanierung.

Für diese Leistung selbst kommen ebenfalls Fördermittel in Betracht. Welche Programme in Frage kommen, steht auf der Fördermittel-Seite. Förderbedingungen ändern sich; maßgeblich sind Richtlinie, Merkblatt und Produktbedingungen zum Zeitpunkt der Antragstellung.

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Häufige Fragen

Wann muss die Baubegleitung spätestens beauftragt werden?

Das hängt vom Förderprogramm ab. Bei der KfW-Heizungsförderung muss in der Regel bereits vor dem Antrag ein Vertrag mit Fördervorbehalt vorliegen, die Arbeiten vor Ort beginnen erst danach. Wir prüfen die programmspezifische Reihenfolge, bevor Sie sich binden.

Ersetzt die Baubegleitung die Bauleitung des Handwerksbetriebs?

Nein. Die Baubegleitung ist die energetische und administrative Seite: Nachweise, Förderung, Kontrolle gegen die Planung. Die handwerkliche Ausführung verantwortet der ausführende Betrieb.

Gilt das auch für Nichtwohngebäude?

Ja. Bei kommunalen Liegenschaften ist die Baubegleitung sogar der Regelfall, weil dort Förderbescheid, Vergaberecht und Verwendungsnachweis zusammenkommen.

Was passiert, wenn auf der Baustelle vom Plan abgewichen wird?

Das kommt vor. Entscheidend ist, dass es auffällt, solange es korrigierbar ist — dafür sind die Vor-Ort-Termine da. Abweichungen, die den Förderzweck berühren, müssen vor der Ausführung mit dem Fördergeber geklärt werden.

Sprechen wir über Ihr Gebäude.

Passt diese Leistung zu Ihrem Vorhaben? Senden Sie uns Gebäudeart, Standort, geplante Maßnahme und gewünschten Zeitrahmen. Wir melden uns mit einer ersten Einordnung und sagen Ihnen, welche Unterlagen für ein Angebot noch fehlen.